Interesse an Vorsorge
Wie eine kürzlich veröffentliche deutsche Untersuchung[1] zeigt, haben Patienten mit einem klar erkennbar erhöhten Schlaganfallrisiko ein hohes Interesse an Vorsorgeinstrumenten wie Patientenverfügungen (PV) und Vorsorgevollmachten (VV). Dennoch haben weniger als die Hälfte der Betroffenen ein entsprechendes Dokument verfasst.
Unzulänglichkeit von Patientenverfügungen
Qualität von PV
Die US-amerikanische Studie sollte nicht dahingehend gelesen werden, dass PV (bei Schlaganfall) per se nutzlos wären.[3] Vielmehr zeigt sich, wie wichtig eine gute ärztliche Aufklärung für die Vorsorgeplanung insgesamt und die Errichtung von PV im Besonderen ist.[4] Nicht gänzlich unberechtigt sehen Angehörige von Schlaganfallpatienten es als Versäumnis der ärztlichen Aufklärung an, wenn vor einer geplanten Intervention mit erhöhtem Schlaganfallrisiko der Patient nicht zumindest auf die Option einer PV hingewiesen wird.[1] Das Argument, wonach sich gesunde Menschen schwer tun müssen, eine sinnvolle PV zu errichten, lässt sich jedenfalls in jenen Fällen entkräften, wo Menschen erkennbar einer gesundheitlichen Risi-kogruppe angehören. Diesen Personen kann bei einer adäquaten Einschät-zung der Folgeschäden eines Schlaganfalls sowie des Nutzen-Schadens-Profils von einschlägigen medizinischen Behandlungen geholfen werden, so-dass sie aussagekräftige PV errichten können.
Die nicht restlos auflösbare Schwierigkeit, den Patientenwillen bloß anhand eines schriftlichen Dokuments zu bestimmen, lässt sich weiter entschärfen: durch Gespräche mit nahestehenden Personen, um den Kontext der PV zu klären und Vorstellungen von einem gelungenen Leben und Sterben des Be-troffenen kennenzulernen (eine Möglichkeit, die in der US-amerikanischen Studie nicht inkludiert war). Rechtlich kann ein solches Vertrauensverhältnis in der Errichtung einer Vorsorgevollmacht münden.
Referenzen
[1] Pfadenhauer K, Kellner G. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bei Patienten mit erhöhtem Schlaganfallrisiko: Erfahrungen in einer neurovaskulären Ambulanz. Z Palliativmed 2013;14(4):180-184.
[2] Qureshi AI et al. Impact of advanced healthcare directives on treatment decisions by physicians in patients with acute stroke. Crit Care Med 2013;41(6):1468-1475.
[3] Suarez JI. Are advance directives useful in acute stroke? [Editorial]. Crit Care Med 2013;41(6):1581-1582.
[4] in der Schmitten J, Marckmann G. Sackgasse Patientenverfügung: Neue Wege in mit Advance Care Planning am Beispiel von bezeiten begleiten®. Z med Ethik 2013;59(3):229-243. ∙ Kletecka-Pulker M, Aigner G. Patientenverfügung und Selbstbestimmung: Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte zur Erstellung und Anwendung einer Patientenverfügung. Wien: Bundesministerium für Gesundheit; 2009.