Trilaterales Treffen der deutschsprachigen Ethikräte


Am 11. März 2014 fand in Berlin das zweite Treffen der nationalen Ethikräte aus Deutschland, der Schweiz und Österreich statt. Gemeinsam wurden aktuelle Fragestellungen zum Kindeswohl, zur Impfthematik sowie zu Biobanken und personalisierter Medizin diskutiert.

 

Beim Kindeswohl wurde deutlich, dass die Berücksichtigung des kindlichen Willens (bei Therapieentscheidungen) immer wieder intuitive Widerstände aus dem Blickwinkel elterlicher Fürsorge erzeugt. Bei der Impfthematik sahen etliche TagungsteilnehmerInnen einen Handlungsbedarf, um die Verantwortung von Eltern für ihre Kinder sowie von Angehörigen der Gesundheitsberufe für ihre PatientInnen deutlicher zu machen. Im Zusammenhang mit der personalisierten Medizin (vgl. Beitrag in dieser Newsletter-Ausgabe) wurde auf die Problematik hingewiesen, dass PatientInnen mitunter ohne ihr Wissen zu „Datenspendern“ werden und es fraglich ist, ob die derzeitigen datenschutzrechtlichen Mechanismen ausreichen. Ähnliche Probleme ergeben sich bei Langzeit-Bevölkerungsstudien, die teilweise umfangreiche Biobanken aufbauen. Hierbei stellt sich die Frage, wie potenzielle ProbandInnen die langfristigen Chancen und Risiken einer Teilnahme beurteilen können.

 

Das trilaterale Treffen diente auch dem informelleren Austausch über bioethische Debatten in den jeweiligen Ländern. Dabei wurde deutlich, dass unterschiedliche Rechtskulturen und rechtliche Rahmenbedingungen zu mitunter deutlich unterschiedlichen Diskursen führen, es aber oft um Problematik geht, die nicht zuletzt aufgrund internationaler Kooperationen alle Länder betreffen.

 

Bereits am Tag vor der Arbeitssitzung erfolgte ein Empfang für die drei Ethikräte durch den Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert. Er wies u.a. darauf hin, dass die Arbeit der Ethikräte nicht nur deshalb nötig sei, damit der Gesetzgeber ein ethisch fundiertes Argumentarium für legistische Vorhaben habe, sondern auch deshalb, damit der Gesetzgeber besser einschätzen könne, wo es besser keine Regelung durch staatliches Recht geben sollte. Lammert verwies in diesem Zusammenhang auf Charles Montesquieu, dem folgende Aussage zugeschrieben wird: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“

 

Die Diskussionen des öffentlichen Teils der Tagung können über Audio-Dateien nachgehört werden unter:

 

http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/weitere-veranstaltungen/zweites-treffen-der-deutschsprachigen-bioethikkommissionen